Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung. (Kaiser Wilhelm II. [1859-1941] in einem Mercedes Simplex 17/22 PS aus dem Jahre 1904)

Liebe Patienten,

 

mit unserer umfangreichen Expertise sind wir für diverse Gerichte im gesamten Bundesgebiet als Gutachter tätig für folgende Fragestellungen:

Schwerbehindertenrecht

Sozialrecht

Unfallrecht

Krankenhausvergütung

Einfache gutachtliche Beurteilungen ohne Kausalitätsfeststellungen, insbesondere

1.       in Gebührenrechtsfragen (z. B. Streitigkeiten bei Krankenhaus-abrechnungen),
2.       zur Verlängerung einer Betreuung oder zur Überprüfung eines angeordneten Einwilligungsvorbehalts nach §1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
3.       zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach einer Monoverletzung.

 

Beschreibende (Ist-Zustands-)Begutachtung nach standardisiertem Schema ohne Erörterung spezieller Kausalzusammenhänge mit einfacher medizinischer Verlaufsprognose und mit durchschnittlichem Schwierigkeitsgrad, insbesondere Gutachten

1.         in Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch,
2.         zur Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit in Verfahren nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch,
3.         zu rechtsmedizinischen und toxikologischen Fragestellungen im Zusammenhang mit der Feststellung einer Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit durch Alkohol, Drogen, Medikamente oder Krankheiten,
4.         zu spurenkundlichen oder rechtsmedizinischen Fragestellungen mit Befunderhebungen (z. B. bei Verletzungen und anderen Unfallfolgen),
5.         zu einfachen Fragestellungen zur Schuldfähigkeit ohne besondere Schwierigkeiten der Persönlichkeitsdiagnostik,
6.     zur Einrichtung oder Aufhebung einer Betreuung oder zur Anordnung oder Aufhebung eines Einwilligungsvorbehalts nach §1903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
7.     zu Unterhaltsstreitigkeiten aufgrund einer Erwerbsminderung oder Berufsunfähigkeit,
8.     zu neurologisch-psychologischen Fragestellungen in Verfahren nach der Fahrerlaubnis-Verordnung,
9.     zur Haft-, Verhandlungs- oder Vernehmungsfähigkeit.

 

Gutachten mit hohem Schwierigkeitsgrad (Begutachtungen spezieller Kausalzusammenhänge und/oder differenzialdiagnostischer Probleme und/oder Beurteilung der Prognose und/oder Beurteilung strittiger Kausalitätsfragen), insbesondere Gutachten

1.         zum Kausalzusammenhang bei problematischen Verletzungsfolgen,
2.         zu ärztlichen Behandlungsfehlern,
3.         in Verfahren nach dem sozialen Entschädigungsrecht,
4.         zur Schuldfähigkeit bei Schwierigkeiten der Persönlichkeitsdiagnostik,
5.         in Verfahren zur Anordnung einer Maßregel der Besserung und Sicherung (in Verfahren zur Entziehung der Fahrerlaubnis zu neurologisch/psychologischen Fragestellungen),
6.         zur Kriminalprognose,
7.         zur Glaubhaftigkeit oder Aussagetüchtigkeit,
8.         zur Widerstandsfähigkeit,
9.         in Verfahren nach den §§3, 10, 17 und 105 des Jugendgerichts-gesetzes,
10.     in Unterbringungsverfahren,
11.     zur Fortdauer der Unterbringung im Maßregelvollzug über zehn Jahre hinaus,
12.     zur Anordnung der Sicherungsverwahrung oder zur Prognose von Untergebrachten in der Sicherungsverwahrung,
13.     in Verfahren nach den §§1904 und 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs,
14.     in Verfahren nach dem Transplantationsgesetz,
15.     in Verfahren zur Regelung von Sorge- oder Umgangsrechten,
16.     zu Fragestellungen der Hilfe zur Erziehung,
17.     zur Geschäfts-, Testier- oder Prozessfähigkeit,
18.     in Aufenthalts- oder Asylangelegenheiten,
19.     zur persönlichen Eignung nach §6 des Waffengesetzes,
20.     zur Anerkennung von Berufskrankheiten, Arbeitsunfällen, zu den daraus folgenden Gesundheitsschäden und zur Minderung der Erwerbsfähigkeit nach dem Siebten Buch Sozialgesetzbuch,
21.     zu rechtsmedizinischen, toxikologischen oder spurenkundlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit einer abschließenden Todesursachenklärung, mit ärztlichen Behandlungsfehlern oder mit einer Beurteilung der Schuldfähigkeit

 

Neben unserer neuropädiatrischen Qualifikation bieten wir Ihnen an beiden Standorten auch eine ausführliche verkehrsmedizinische Begutachtung für Führerscheinstellen an. Die bundesweit gültige Zulassung wurde uns von der hessischen Landesärztekammer erteilt.

Die Kosten belaufen sich je nach Aufwand auf ca. 400,00 € (zzgl. etwaiger Testverfahren, EEG-Untersuchung, Laboruntersuchungen etc.) und werden nicht von der Krankenkasse erstattet. Gesamtkosten etwa 800,--1000,- EURO. Einen individuellen Kostenvorschlag erstellen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Übliche Kosten finden Sie hier in der zum Download bereit stehenden Honorarvereinbarung.

files/Anmeldebogen_PRIVAT_komplett.pdf

Wir bieten folgende diagnostische Verfahren für die Verkehrsmedizin neben dem umfangreichen neuropädiatrischen Spektrum  und weiteren Intelligenz- und Entwicklungstests an:

  1. D-TAP

  2. TAP-M

  3. KiTAP

Neben besonderen Fragestellungen aus dem Fachbereich Neuropädiatrie liegt unser Fokus im Bereich:

    • Therapischwierige Epilepsien und komplexe Anfallsformen

    • Narkolepsie

    • Synkope und Ohnmachtsanfälle mit oder ohne Bewusstseinsverlust

    • Kreislaufprobleme, Stress und neurokardiale Dysfunktion

    • Multiple Sklerose

    • Autismus

    • ADHS und andere Verhaltensstörungen

    • Behinderungen

    • Seltene Erkrankungen

    • Stoffwechselstörungen

    • Genetische Defekte

    • Migräne

     

Für Rückfragen setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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